Internationale Klimaschutzpolitik
Die internationale Klimaschutzpolitik richtet sich nach der Klimarahmenkonvention. Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro ins Leben gerufen und ist mittlerweile von 197 Staaten und Parteien, darunter die Europäische Union, ratifiziert. Seit 1995 finden jährliche Konferenzen, die sogenannten Weltklimakonferenzen (Conferences of the Parties, COP) statt.
Im Kyoto-Protokoll wurden erstmals völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung der Industrieländer vereinbart. Das 1997 beschlossene Abkommen trat im Februar 2005 in Kraft. Auf der Weltklimakonferenz in Doha 2012 einigten sich 144 Länder auf die Fortführung des Abkommens in einer zweiten Phase bis 2020.
Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde im Dezember 2015 beschlossen. Es setzt das Ziel, die durchschnittliche globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Das Abkommen wurde von 195 Ländern und der EU unterzeichnet und von 187 Vertragsparteien ratifiziert. Es ist seit Dezember 2016 in Kraft. Alle Vertragsparteien sind verpflichtet, spätestens bis zum Jahr 2020 eigenständig nationale Ziele und Maßnahmen (Nationally Determined Contributions; NDCs) zur Treibhausgasminderung festzulegen.