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Nationale Klimaschutzpolitik

Das Klimaschutzgesetz trat im Dezember 2019 in Kraft und wurde im Juni 2021 noch einmal geändert. Es bildet den rechtlichen Rahmen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Es definiert jährliche Emissionsminderungsziele für die einzelnen Wirtschaftsbereiche zwischen 2020 und 2030. Für 2045 wurde das Ziel der vollständigen Treibhausgasneutralität festgelegt. 

Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht Maßnahmen für alle Sektoren sowie sektorübergreifende Instrumente vor. Es wurde im Oktober 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet. Seine wichtigste übergreifende Maßnahme ist die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems ab 2021.

Der Klimaschutzplan 2050 fasst die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele zusammen und beschreibt den Weg zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Deutschland bis zum Jahr 2050. Er konkretisiert das bestehende deutsche Klimaschutzziel für 2050 und die vereinbarten Zwischenziele und beschreibt Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 beschlossen (Daher ist im Klimaschutzplan das Ziel der Klimaneutralität mit dem Jahr 2050 und nicht mit 2045 datiert.).